Der Hochschulrat hat als zentrales Entscheidungs- und Kontrollgremium die Funktion eines Aufsichtsrates. Er ist paritätisch besetzt und ihm gehören neben den gewählten, internen Mitgliedern des Senats zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur, insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis an. Die externen Mitglieder werden vom Wissenschaftsminister ernannt. Damit kann auch externer Sachverstand in das Hochschulmanagement einbezogen werden. Zu den Aufgaben des Gremiums gehört die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin sowie der Vizepräsidenten. Zudem verabschiedet er Beschlüsse über die Grundordnung, die Hochschulentwicklungsplanung sowie die Einführung neuer Studiengänge.